Krankenversicherung – Nur etwas für Reiche?


Man könnte meinen beim Thema Krankenversicherung können sich Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, Minijobber, die Familien versichert sind oder Kinder, die beitragsfrei über die Eltern einer Krankasse angehören, bequem zurücklehnen. Doch weit gefehlt, auch für diese Personengruppen kann eine private Absicherung der Krankenversicherung in Frage kommen.

Für die meisten Menschen stellt sich das Thema Vollkrankenversicherung in der privaten Krankenkasse nicht. Sie sind sozialversicherungspflichtig angestellt oder verdienen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Freiberufler, Selbstständige, Beamte, Studenten allerdings müssen sich intensiv mit dem Thema beschäftigen. Private Krankenkassen oder Versicherungsgesellschaften bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten an, eine passende Absicherung zu finden. Die Bausteine reichen von Krankentagegeld über Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld bis hin zur Übernahme von Kosten für Kurbehandlungen. Derjenige der sich für eine solche Absicherung entscheidet, sollte sich und seinen Gesundheitszustand bzw. seine Krankengeschichte gut kennen. Das Bestehen von schweren Krankheiten oder Gebrechen kann zu einem Risikozuschlag beim Beitrag oder gar zur Ablehnung des Antrages führen. Der Antragsteller ist erst Mitglied in der privaten Versicherung, wenn er eine Annahmebestätigung oder den Versicherungsschein des Versicherers hat. Enthält die Police Wartezeiten, meistens 3 Monate, so ist die Gesellschaft leistungsfrei. Sie muss bei eintretender Krankheit in diesem Zeitraum nicht zahlen.

--> Weitere Versicherungshinweise, insbesondere zum Rechtsschutz. Beispielsweise auch bei Rechtsstreigkeiten gegen Krankenkassen oder Ärzte. <--

Die Beiträge für die private Krankenabsicherung sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung absetzbar. Die privaten Krankenversicherer bieten auch den Arbeitnehmern verschiedene Modelle an, ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu erweitern. So kann die Leistung aus einer Zahnzusatzversicherung eine finanzielle Unterstützung bei der kieferorthopädischen Behandlung sein. Eine Auslandreisekrankenversicherung sollte ein Muss für alle Urlaubs- und Geschäftsreisen ins Ausland sein. Sie bietet die Gewissheit bei schweren Krankheiten oder Unfällen außerhalb Deutschlands eine ordentliche medizinische Behandlung zu bekommen. Auch als privat Versicherter kann man natürlich keine Wunder erwarten. So werden zum Beispiel die Kosten für eine Schönheitsoperation, die nicht medizinisch notwendig ist, nicht übernommen. Sollte sich herausstellen, dass ein verunfallter Patient, den Unfall vorsätzlich verursacht haben sollte, muss die Versicherung keine Kosten übernehmen. Die private Krankenversicherung kann für ziemliche alle Personengruppen ein Gesprächsthema sein. Inwiefern sie für alle in Frage kommt, ist jedem Patienten selbst überlassen.